Allgemeine Geschäfts-bedingungen

1. VERTRAGSSCHLUSS

1.1. Leistungsumfang

Das Studio gewährt dem Mitglied während der Öffnungszeiten, die durch Aushang im Studio bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Leistungen. Die Nutzung der Einrichtungen des Studios ist nur mit gültiger Mitgliedschaft gestattet.

1.2. Zusätzliche Leistungen

Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen werden bei Inanspruchnahme separate Kosten vom Studio erhoben.

1.3. Jugendliche

Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind verpflichtet, dem Studio auf Verlangen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

2. ZUTRITTSMEDIUM
2.1. Zugangsberechtigung zum Studio

Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium (Mitgliedskarte oder Mitgliedsarmband), welches ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf das Studio dem Mitglied den Zutritt zum Studio sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern, sofern sich das Mitglied nicht anderweitig ausweisen und nachvollzogen werden kann, dass eine gültige Mitgliedschaft besteht.

2.2. Erstausstellungsgebühr

Für die erstmalige Ausstellung des Zutrittsmediums wird eine Gebühr von EUR 19,90 erhoben.

2.3. Umgang mit dem Zutrittsmedium

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich im Studio zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird eine etwaige Zahlungsfunktion des Zutrittsmediums gesperrt.

2.4. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

Die Mitgliedschaft im Studio ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zuwider, d. h. überlässt es das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann das Studio von diesem für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 50,00 beanspruchen, ohne dass es eines

Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

2.5. Neuausstellung des Zutrittsmediums

Für jede Neuausstellung des Zutrittsmediums, die aufgrund eines schuldhaften Verlustes oder einer schuldhaften Beschädigung des Zutrittsmediums durch das Mitglied erforderlich wird, ist eine Aktivierungsgebühr von EUR 19,90 fällig. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio durch eine Neuausstellung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

2.6. Bargeldlose Zahlung mit dem Zutrittsmedium

Das Studio ist berechtigt, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr für alle Produkte und Leistungen einzuführen, die das Studio zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen anbietet. Macht das Studio von dieser Möglichkeit Gebrauch, können angebotene Produkte und Zusatzleistungen vom Mitglied ausschließlich bargeldlos über das Zutrittsmedium in Anspruch genommen werden. Das Studio kann den Höchstbetrag des Guthabens, die Höhe der einzelnen Aufladungen sowie das Verfahren der Zahlungsmöglichkeiten festlegen. Während der Laufzeit des Vertrages kann das Mitglied jederzeit den dem Zutrittsmedium gutgeschriebenen Betrag auf sein Girokonto zurückbuchen lassen. Ein Anspruch des Mitglieds auf Teilrückzahlungen oder Auszahlung des Guthabens in bar besteht nicht. Ein bei Vertragsende vorhandenes Guthaben auf dem Zutrittsmedium wird auf das Girokonto des Mitglieds zurückgebucht, es sei denn, es bestehen zu diesem Zeitpunkt Zahlungsrückstände aus dem Vertragsverhältnis. In diesem Fall ist das Studio berechtigt, das Restguthaben im Wege der Aufrechnung zu vereinnahmen.

3. STUDIONUTZUNG 3.1. Hausordnung

Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.

3.2. Nutzung der Spinde

Im Studio werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden.

3.3. Nutzung von Kundenparkplätzen

Kundenparkplätze, die vom Studio zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden.Im Falle einer Belegung von Parkplätzen ohne Anwesenheit des Mitglieds im Studio, ist das Studio zu einem kostenpflichtigen Abschleppen des PKW berechtigt.

4. PFLICHTEN DES MITGLIEDS 4.1. Begleitung

Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Studios gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.

4.2. Verletzung von Verhaltenspflichten

Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den ihm nach Maßgabe der vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen neben vertragliche Pflichten aus der Mitgliedschaft, ist das Studio berechtigt, die Mitgliedsschaftsvereinbarung außerordentlich zu kündigen.

4.3. Änderung persönlicher Angaben

Änderungen Vertrags relevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.

5. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG 5.1. Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags

Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge, die Pauschalen für die Verwaltung und die Erstausstellung des Zutrittsmediums sowie die Pauschalen für Serviceleistungen (zusammen: Gesamtpreis) entstehen mit dem Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung. Sofern mit dem Mitglied vereinbart wird, dass der Gesamtpreis als Einmalzahlung im Voraus zu erbringen ist, ist dieser binnen einer Frist von sieben Tagen ab Vertragsunterzeichnung an das Studio zu leisten. Ist keine Einmalzahlung vereinbart, ist das Mitglied berechtigt, die Mitgliedsbeiträge in gleichen monatlichen Raten an das Studio zu erbringen. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind dann jeweils im Voraus am Monatsersten bzw. zum 15. eines jeden Monats für den jeweiligen Kalendermonat (Teilzahlungszeitraum) zu zahlen. Die Gebühr für die Verwaltung und die Erstausstellung des Zutrittsmediums sind in einem solchen Fall zugleich mit der ersten Beitragszahlung an das Studio zu erbringen. Die erste halbjährliche Servicepauschale wird bei 12- Monatsverträgen zugleich mit dem sechsten Monatsbeitrag zur Zahlung fällig, bei längeren Vertragslaufzeiten mit dem fünften Monatsbeitrag. Die nachfolgenden halbjährlichen Servicepauschalen sind jeweils nach Ablauf weiterer sechs Monate gemeinsam mit dem zu erbringenden Mitgliedsbeitrag zu leisten.

5.2. Kosten bei Rückbuchungen

Wird dem Studio eine Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Beträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich dem Studio entstehende Bankrücklastkosten, vom Mitglied zu tragen.

5.3. Zahlungsverzug

Bei Nichterfüllung behält sich das Studio das Recht vor, die Leistungen zeitweilig durch Erhebung nicht gezahlter Beiträge und nicht gezahlter Zinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verweigern. Weiterhin hat das Mitglied im Verzugsfall die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten eines Inkassobüros, die Gebühren eines Rechtsanwalts, Gerichtskosten, Auskunftskosten sowie Vollstreckungskosten.

5.4 Gesamtfälligkeit

Ist ein Mitglied mit einer vereinbarten Ratenzahlung zur Zahlung eines mindestens zwölfmonatigen Mitgliedsbeitrages verpflichtet, so ist der volle Mitgliedsbeitrag zuzüglich des Gesamtbetrages sofort bis zum Ende der Laufzeit zu zahlen. Gleiches gilt für den Fall der außerordentlichen Kündigung eines Mitgliedsvertrags durch das Studio aus wichtigem Grund, insbesondere entsprechend Ziffer 4.2., 6.5. sowie 7.2.

5.5 Anmeldegebühr

Bei der Anmeldung fallen einmalige Kosten in Höhe von 20,09 EUR an.

6. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT, VORABNUTZUNG, KÜNDIGUNG , STILLLEGUNG

6.1. Erstlaufzeit

Der Vertrag hat, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, eine Erstlaufzeit von 12 oder 24 Monaten. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vorgesehenen Mitgliedschaftsbeginn.

6.2. Vorabnutzung

Wünscht das Mitglied ein Training vor dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn, gewährt das Studio dem Mitglied gegen Zahlung eines Vorabnutzungsentgeltes bereits ab dem gewünschten Zeitpunkt die vertraglich vereinbarten Leistungen. Die vereinbarte Vertragslaufzeit bleibt von der Vorabnutzung unberührt.

6.3. Vertragsverlängerung

Wird der Mitgliedsvertrag von dem Mitglied oder dem Studio nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Erstlaufzeit (Ziffer 6.1.) ordnungsgemäß gekündigt (Ziffer 6.7.), gekündigt, verlängert sich der Vertrag um 12 Monate.

6.4. Weitere Vertragsverlängerung

Im Falle einer Verlängerung des Vertrags nach Ablauf der Erstlaufzeit (Ziffer 6.3.) kann die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Verlängerungszeitraums von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden. Unterbleibt eine

fristgerechte und ordnungsgemäße Kündigung, verlängert sich der Mitgliedsvertrag jeweils um weitere 12 Monate, wobei stets eine Kündigungsfrist von 3 Monaten für beide Vertragspartner gilt.

6.5. Außerordentliche Kündigung

Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Ein Wechsel des Wohnortes des Mitglieds begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht.

6.6. Stilllegung der Mitgliedschaft

Anstelle einer außerordentlichen Kündigung kann der Mitgliedsvertrag für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum in gegenseitigem Einvernehmen ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt, d. h. die Laufzeit des Vertragsverhältnisses verlängert sich um den Aussetzungszeitraum.

6.7. Form

Kündigungen sind unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer gegenüber dem Studio in Textform zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs im Studio. Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht als zugegangen.

7. VERBOTENE SUBSTANZEN IM STUDIO 7.1. Verbotene Substanzen

Im Studio ist es nicht gestattet zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in die Studios untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

7.2. Folgen eines Verstoßes

Handelt das Mitglied den Vorgaben der Ziffer 7.1. zuwider, d. h. konsumiert es wissentlich und willentlich verbotene Substanzen im Studio oder gibt solche an Dritte weiter, kann das Studio von diesem für jeden Fall der Vertragsverletzung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 150,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die

Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Eine Haftung des Studios für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios oder eines Erfüllungsgehilfen desselben beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

9. DATENSCHUTZ 9.1. Datenspeicherung

Das Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich, zur Aufklärung von Straftaten. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten bis zu einer Dauer von drei Tagen. In anonymisierter Form werden die erfassten Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen im Studio verwendet.

9.2. Videoüberwachung

Das Studio behält sich vor, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder Teilflächen des Studios mit Videokameras zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 10.1. Änderungen dieser AGB

Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.

10.2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

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